Mehrfach geringfügig oder im Nebenjob: Änderungen ab 2026
Geringfügig Beschäftigte mit einer vollversicherten Haupttätigkeit sparen sich ab 1. Jänner 2026 die Arbeitslosenbeiträge. Anders ist es bei mehrfach geringfügig Beschäftigten: Übersteigen die Bezüge in Summe die Geringfügigkeitsgrenze, bleibt man weiterhin arbeitslosenversichert.