Weihnachten 2026: Rechtzeitige Planung beginnt bereits im Sommer
Die Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zählen zu den begehrtesten Freizeitphasen des Jahres.
Die Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zählen zu den begehrtesten Freizeitphasen des Jahres.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – abhängig von ihrer Größe – ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar offenzulegen. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026.
Auch im Jahr 2026 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, besondere Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer steuerfreien Prämie zu honorieren. Der Gesetzgeber hat die Regelung zur Mitarbeiterprämie verlängert – allerdings nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro.
Die Ära der vollständigen Steuerfreiheit für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwägen in Österreich steht offenbar vor dem Ende. Im Rahmen des geplanten Doppelbudgets 2027/2028 plant die Bundesregierung die Einführung eines Sachbezuges für E-Autos und sorgt damit für massive Kritik.
Kleine Lkw über 2,5 Tonnen brauchen ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein Kontrollgerät.
Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ab diesem Sommer verstärkt verpflichtet, Schutzmaßnahmen vor zu großer Hitze zu ergreifen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss dafür ein Sachbezug am Lohnzettel berücksichtigt werden. Doch was passiert, wenn einem Mitarbeiter gleich mehrere Firmenfahrzeuge privat zur Verfügung stehen? Das Bundesfinanzgericht (BFG) schafft in einem dazu ergangenen Urteil vorerst Klarheit.
Der Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge wurde für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent pro kWh festgelegt.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026
Die neue Weiterbildungszeit ersetzt ab 1. Jänner 2026 die bisherige Bildungskarenz und setzt den Fokus auf arbeitsmarktrelevante Qualifizierung. Weiterbildungen bleiben möglich, aber mit strengeren Voraussetzungen und Nachweispflichten sowie einem kleineren Förderbudget.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Geringfügig Beschäftigte mit einer vollversicherten Haupttätigkeit sparen sich ab 1. Jänner 2026 die Arbeitslosenbeiträge. Anders ist es bei mehrfach geringfügig Beschäftigten: Übersteigen die Bezüge in Summe die Geringfügigkeitsgrenze, bleibt man weiterhin arbeitslosenversichert.
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt im kommenden Jahr unverändert. Dass sie 2026 nicht valorisiert wird, könnte weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Das sogenannte Saisonprivileg wird mit 1. Jänner 2026 abgeschafft. Nur bestimmte Kollektivvertragsvereinbarungen bleiben weiterhin gültig. Ziel ist es, die bestehende Rechtsunsicherheit bei den Kündigungsfristen zu beseitigen.
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen künftig arbeitsrechtlich besser abgesichert werden. Ab 2026 sind erstmals gesetzliche Kündigungsfristen vorgesehen, zudem können sie in Kollektivverträge aufgenommen werden.
Das jährliche Service-Entgelt für die E-Card wird jeweils am 15. November für das Folgejahr fällig. Es wird für Versicherte über die Lohnverrechnung einbehalten und abgeführt. Ab 2026 steigt der Betrag beträchtlich.
Auch im Jahr 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, besondere Leistungen ihrer Mitarbeitenden mit einer steuerfreien Prämie zu honorieren. Der Gesetzgeber hat die Regelung zur Mitarbeiterprämie verlängert – allerdings mit spürbaren Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr.
Der Sommer ist ins Land gezogen und mit ihm die lang ersehnte Urlaubszeit. Doch rund um das Thema Urlaub gibt es im Arbeitsrecht wichtige Regeln. Darauf muss bei der Urlaubsvereinbarung geachtet werden:
Rückwirkenden Änderungen im Kollektivvertrag (KV) kommen immer wieder vor. Wenn es zu einer nachträglichen Erhöhung der Ist-Gehälter, Prämien oder ähnlicher Leistungen kommt, müssen diese Beträge an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Ist der Arbeitsplatz zu weit entfernt, um täglich zu pendeln, müssen Arbeitnehmer manchmal ihre Heimat verlassen und getrennt von ihrer Familie leben und arbeiten.
Das Aus für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist nun fix: Mit 01.04.2025 kommt das Ende der Förderung nun früher als erwartet. Wer in Zukunft neben einem aufrechten Dienstverhältnis einer Ausbildung nachgehen möchte, erhält keine finanzielle Unterstützung mehr.
Der Fasching hält in vielen Betrieben am Rosenmontag und Faschingsdienstag Einzug.
Die Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht es, zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Arbeitgeber müssen den Jahreslohnzettel bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln.
Die neue Fahrtkostenersatzverordnung regelt zwei alternative Möglichkeiten für die Rückerstattung von Kosten für eine Dienstreise
Das Behindertengesetz wurde ab 1. Jänner 2025 angepasst, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Bis Ende des Jahres 2024 gibt es die Möglichkeit eine Mitarbeiterprämie bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter auszubezahlen. Hier nochmals die Eckdaten zusammengefasst.
Das E-Bike-Leasing wird immer beliebter, denn es verbindet steuerliche Vorteile mit Gesundheitsförderung und Umweltschutz. Doch wie funktioniert dieses Modell und warum ist es so attraktiv für Unternehmen und Mitarbeiter?
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
In Covid-Zeiten wurde das Homeoffice-Maßnahmenpaket geschaffen. Weil aber Arbeiten außerhalb von Büro und Betrieb grundsätzlich überall stattfinden kann, wird ab 2025 aus Homeoffice nun ortunabhängig Telearbeit.
2024 gibt es wieder eine Möglichkeit, durch eine Prämie bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter abgabenfrei zu motivieren. Leider ist die Regelung um einiges komplizierter als jene der Teuerungsprämie 2022 und 2023.
Ab 2024 werden Kirchenbeiträge bis zu 600 Euro steuerlich anerkannt.
Für Dienstverträge und Dienstzettel, die ab 28.3.2024 abgeschlossen werden, gelten neue Bestimmungen. Eine EU-Richtlinie wurde nun in Österreich umgesetzt und erweitert die Mindestinhalte.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehört Homeoffice zum zumindest teilweisen Alltag. Die Kosten dafür können sie als Homeoffice-Pauschale absetzen. Aber nur, wenn der Arbeitgeber die Tage meldet.
Ab März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit startet die Zeit für den Steuerausgleich bzw. korrekt gesprochen die Arbeitnehmerveranlagung.
Teilzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen seit Jahresanfang über offene Stellen informiert werden.
Die geringfügige Beschäftigung von Dienstnehmern wird mit Jahresbeginn teurer. Dafür sinken gleichzeitig die Arbeitslosenbeiträge.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Wie schon im Jahr 2022 besteht auch 2023 die Möglichkeit, eine Teuerungsprämie auszuzahlen und abgabenfrei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Immerhin beträgt die Inflation aktuell 7,4 Prozent *).
Wer die Pensionsrückstellung aus der Bilanz haben möchte, kann diese an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung auslagern. Die steuerbegünstigte Übertragung ist jedoch nur noch bis Ende 2023 möglich.
Elektrische und normale Dienstfahrräder für den dienstlichen als auch privaten Gebrauch werden immer beliebter. Steuerlich ist es interessant.
Zumeist ist der Steuerausgleich für ArbeitnehmerInnen freiwillig. Doch in manchen Situationen besteht die Pflicht zur Veranlagung. Dies vor allem dann, wenn sich die Finanz eine Steuernachzahlung erwartet.
Aktuelle Prüfungsfälle zeigen, dass die Sachbezugsregelung für sogenannte Spezialfahrzeuge ins Visier der Finanz gerückt ist. Dies, da ein zusätzlicher Satz im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass hinzugefügt wurde.
Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Daten aus der Personalverrechnung für eine Prüfung aufgezeichnet werden müssen. Diese wurde nun erweitert:
Ab März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit startet die Zeit für den Steuerausgleich bzw. korrekt gesprochen die Arbeitnehmerveranlagung.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2023