Verbot von Nebenjobs während der Altersteilzeit
Seit dem 1. Jänner 2026 darf während der Altersteilzeit keine unselbständige Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Seit dem 1. Jänner 2026 darf während der Altersteilzeit keine unselbständige Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Über die steuerlichen Neuerungen im Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) haben wir im Februar bereits berichtet. Aber auch im Bereich der Sozialabgaben gibt es ab 1. Jänner 2026 deutlich strengere Regeln zur Bekämpfung von Sozialbetrug und Scheinunternehmen. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Wenn Sie aufgrund hoher Gewinne mit einer Nachzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) rechnen müssen, haben Sie drei Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Einnahmen-Ausgaben-Rechner noch in diesem Jahr Ihre Steuerlast senken können.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor.
Am 10. Juli hat der Nationalrat das Teilpensionsgesetz als Maßnahme einer kleinen Pensionsreform beschlossen.
Ab 2026 treten neue Regelungen für die Korridorpension in Kraft. Das Mindestalter und die erforderliche Versicherungsdauer werden schrittweise angehoben. Die Änderungen betreffen vor allem Versicherte Jahrgang 1964 und jünger.
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor:
Während Pensionisten, die in einem Dienstverhältnis neben der Pension tätig sind, bereits seit Jahresbeginn profitieren, gingen selbständige Unternehmer bisher leer aus.
Längeres Arbeiten wird ab 2024 noch mehr unterstützt. Wer die Pension aufschiebt, erhält zukünftig einen Pensionsbonus und wer trotz Pensionsgenuss arbeitet, zahlt keine oder verminderte Pensionsbeiträge. Bonus für Pensionsaufschub Wer die Alterspension aufschiebt und stattdessen arbeitet bekam bis jetzt schon einen Pensionsbonus von 4,2 Prozent pro Jahr. Dieser wird ab 2024 auf 5,1 Prozent angehoben. …
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor:
Gewinnausschüttungen an SVS-versicherte Gesellschafter-GeschäftsführerInnen unterliegen der Beitragspflicht. Für nach dem GSVG-Versicherte funktioniert die dafür notwendige Datenübermittlung seit 2022;
Mit der Covid-19-Pandemie wurde vermehrt im Homeoffice gearbeitet. Die Covid-Sonderregelungen für grenzüberschreitende Telearbeit im EU-Bereich laufen mit Ende Juni 2023 aus.
Gewinnausschüttungen an SVS-versicherte Gesellschafter-GeschäftsführerInnen unterliegen der Beitragspflicht.